Wir (Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart
Ergänzende technische Informationen zur Barrierefreiheit auf dieser Website
Zur Unterstützung einer möglichst barrierefreien Nutzung setzen wir auf dieser Website das Tool Readabler ein. Dieses bietet eine Vielzahl an Funktionen, die speziell auf die Bedürfnisse von Nutzer*innen mit unterschiedlichen Einschränkungen ausgerichtet sind. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der unterstützten Profile, Anpassungsmöglichkeiten und technischen Maßnahmen:
Unterstützte Zugangsprofile
Epilepsiesicherer Modus: Entfernt blinkende oder animierte Inhalte, um das Risiko von Anfällen zu minimieren.
Modus für Sehbehinderte: Anpassungen für Tunnelblick, Katarakt, Glaukom u. Ä., einschließlich größerer Schrift, erhöhter Kontraste und vereinfachter Darstellung.
Modus für kognitive Einschränkungen: Unterstützt u. a. Menschen mit Dyslexie, Autismus oder CVA durch klare Struktur, Fokusführung und integrierte Nachschlagefunktionen (z. B. Wikipedia/Wiktionary).
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen durch visuelle Vereinfachung und Fokus auf wesentliche Inhalte.
Blindheitsmodus: Optimiert die Website für die Nutzung mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack.
Screenreader-Optimierung: Automatische Erkennung von Website-Elementen (via KI), Zuordnung sinnvoller ARIA-Rollen, Alt-Texte (auch über Bilderkennung/OCR), beschreibende Labels und semantische Struktur.
Tastaturnavigation: Vollständige Bedienbarkeit mit Tastatur; inklusive Skiplinks, Shortcuts (z. B. „M“ für Menüs, „H“ für Überschriften), Fokussteuerung bei Modals und Navigationselementen.
Farbkontraste (hell, dunkel, invertiert, monochrom) sowie benutzerdefinierte Farbschemata
Deaktivierung aller Animationen (Videos, GIFs, CSS-Übergänge)
Hervorhebung von Links, Schaltflächen und Fokuszuständen
Audio-Stummschaltung der gesamten Seite
Aktivierung einer virtuellen Tastatur
Automatische Verbesserungsprozesse
Im Hintergrund analysiert eine KI-basierte Anwendung kontinuierlich den HTML-Code der Website. Dabei werden neue Inhalte automatisch erfasst und in Bezug auf Barrierefreiheit optimiert. So wird sichergestellt, dass auch nachträgliche Änderungen weitgehend barrierefrei bleiben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit noch nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. (werden nachgeliefert)
Eingebundene Videos enthalten teilweise keine Untertitel oder Audiodeskriptionen. (unverhältnismäßige Kosten)
Gebärdensprache (unverhältnismäßige Kosten)
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beheben.